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Geschichte des Brauwesens in Höchstadt

Das Brauwesen hat im Landkreis Erlangen - Höchstadt, insbesondere aufgrund des Kommunbrauwesens eine sehr lange und bedeutende Tradition, die vor allem im Aischtal eng mit dem Hopfenanbau und der Entstehung der Lagerkeller in der Region verknüpft ist.

Sowohl das Hausbrauwesen, als auch das gewerblich betriebene Brauereiwesen wurde meist schon vor den ersten, urkundlich überlieferten Erwähnungen betrieben. In manchen Orten des Landkreises ist die Bierzubereitung schon sehr früh nachzuweisen. Die Herzogenauracher Stadtordnung von 1382 befasst sich bereits eingehend mit dem Bräuwesen der Bürger (Maier 1949, S. 85). Um die gleiche Zeit, im Jahre 1398, wird auch das Kommunbrauwesen in Erlangen mit der Verleihung der Stadtrechte erstmals urkundlich erwähnt (Leimeister 1983, S. 9)

Einige Jahre später, um 1410 wurde auch den Höchstadter Bürgern vom Bamberger Bischof die Befugnis erteilt, Bier zu brauen, zu verkaufen und auszuschenken. Die mit der Produktion und dem Verkauf von Bier erwirtschafteten Steuern sollten zur Unterhaltung der Höchstadter Wehranlagen der Stadt verwendet werden. (Bley o. J.).

Fast alle der noch heute bestehenden oder bereits aufgegebenen Brauereien des Landkreises waren im 17. und 18. Jahrhundert kleine Hausbrauereien und können auf eine lange Brautradition zurückblicken.

Zu Beginn der 1890er Jahre stagnierte die Gründung neuer Braustätten. Bis 1920 gingen viele Kleinbrauereien ein. Nicht nur der 1. Weltkrieg zeigte seine Auswirkungen, sondern auch die Umstellung auf kostengünstigere, industrielle und stärker konzentrierte Massenfabrikation im Braugewerbe und das Nachlassen des Kommunbrauwesens. Der Großteil der traditionellen Kleinbrauereien war nicht konkurrenzfähig und hatte somit keine Überlebenschance. Insbesondere in Ortschaften, die mehrere Kleinbrauereien besaßen, mussten sie entweder weichen oder wurden von größeren Brauereien im Rahmen des Konzentrationsprozesses geschluckt.

Gab es vor rund 150 Jahren noch weit über 1000 Brauereien in Franken, stellen heute nur noch ca. 300 Brauereien das begehrte Bayerische Grundnahrungsmittel her.

Entstehung und Entwicklung des Kommunbrauwesens

Das Kommunbrauwesen hat im Landkreis Erlangen - Höchstadt eine lange Tradition und war in früheren Jahrhunderten weit verbreitet. Es finden sich in fast jedem Ort des Landkreises noch heute Kommunbrauhäuser, die jedoch in den letzten Jahrzehnten ihre Arbeit in den meisten Fällen eingestellt haben (Berg 1984, S. 24).

Über die Entstehung des Kommunbrauwesens gibt es keine gesicherten Angaben. Es handelt sich um ein althergebrachtes Recht, dessen Wurzeln teilweise bis ins 13./14. Jahrhundert zurückgehen (Schumak 1993, S. 21). Auch die Verbreitung des Kommunbrauwesens und die Anzahl der Städte und Märkte, in denen es ausgeübt wurde, ist nicht exakt festzulegen. Es ist jedoch auf Bayern und hier insbesondere auf den nördlichen Bereich beschränkt. Oberfranken und die Oberpfalz bildeten die Kernräume, während Mittel- und Unterfranken als Randgebiete zu bezeichnen sind (Utzat 1990, S. 11).

Aus Feuerschutz- und Effizienzgründen schlossen sich die Hausbrauer zusammen und gründeten eine von der Gemeinschaft genutzte Braustätte, das Kommunbrauhaus. Darüber hinaus wurde aufgrund der klimatischen Ungunst und der ertragsärmeren Böden in diesen Regionen vorrangig Gerste angebaut, die am gewinnbringendsten in Form von Bier vertrieben werden konnte (Utzat 1990, S. 11). Auch auf den nährstoffarmen, trockenen Sandböden, die von Höchstadt/Aisch bis Herzogenaurach und Erlangen prägend für den Landkreis sind, wurde überwiegend Roggen und Gerste angebaut (Bayer. Staatskanzlei 1970, S.32; Heller 1970, S. 37). In Unterfranken fehlt das Kommunbrauwesen beispielsweise überall dort, wo die guten Böden den Anbau von Weizen möglich machten (Utzat 1990, S. 11).

Ein weiterer, für den Raum des heutigen Landkreises Erlangen - Höchstadt wichtiger Anstoß für die Etablierung des Kommunbrauwesens war die Verleihung von Rechten durch die Landesherren. Mit der Erhebung zur Stadt erhielten die Kommunen neben zahlreichen anderen Privilegien unter anderem auch das Braurecht. Diese Rechte wurden weitervererbt und bestehen noch heute, soweit die Besitzer sie nicht verfallen ließen (Lottes 1982, S. 36).

Allgemein lässt sich feststellen, dass bis zur Einführung der Gewerbefreiheit 1868 und der daran anschließenden, steuerlichen Vergünstigungen von Hausbrauern die Entwicklung des Hausbrauwesens mit der der gesamten Brauwirtschaft im Landkreis Erlangen- Höchstadt parallel verlaufen ist. So hat sich eine Vielzahl von Brauereien in dieser Gegend aus dem Hausbraurecht entwickelt. Das Hausbrauwesen wird noch gepflegt.

Die Hausbrauer

Die Tradition des Hausbrauens im Kommunbrauwesen, die früher besonders im nördlichen Teil Bayerns stark vertreten war, hat bis in die heutige Zeit, wenn auch nur in einem stark geschrumpften Umfang, überlebt. Außer in Bayern lassen sich Hausbrauer auch in den neuen Bundesländern finden. Dieser Braurechts-Tradition verwandt sind die schwäbischen 'Mosterer' (NN, 14.02.91).

Bevor auf die Hausbrauer näher eingegangen werden soll, ist es notwendig die Begriffe Alt- und Neubrauer und die Unterschiede zwischen den beiden Hausbrauertypen zu erläutern.

Altbrauer

Das Altbraurecht liegt geschichtlich darin begründet, dass es einzelnen Familien seit alters her erlaubt ist, das für den Eigenbedarf benötigte Bier selbst zu brauen. Früher gab es zu diesem Zweck die bereits erwähnten Kommunbrauhäuser, in denen die Berechtigten in einer bestimmten Reihenfolge ihr Bier brauen konnten (Berg 1984, S. 23f). Gewohnheitsrechte, wie beispielsweise das Hausbraurecht, wurden später von den Landesherren den Bürgern verliehen und rechtlich festgeschrieben. Damit konnten sie von Generation zu Generation weitergegeben oder verpachtet werden und sind bis heute gültig.

Zu den Altbrauern, die auch als Althausbrauer bezeichnet werden, zählen alle Personen, denen das Hausbraurecht bis 1930 verliehen wurde. Voraussetzung zum Erwerb des Hausbraurechts war es, dass das Bier aus selbstangebauter Gerste gebraut werden musste. Im Aischgrund soll das Altbraurecht nicht nur an den eigenen Gersteanbau geknüpft gewesen sein, sondern auch an die private Hopfenproduktion. Als weitere Voraussetzung galt das Vorhandensein eines Felsenkellers für die ordnungsgemäße Lagerung.

Neubrauer

Neubrauer haben nicht wie die Altbrauer aus der Tradition heraus gewachsene Rechte, sondern ihre Rechte sind vom Zollamt abhängig. Seit 1930 ist es nicht mehr möglich Altbrauer zu werden. Dennoch besteht für jeden, der einen großen Bierdurst hat, die Möglichkeit, Neubrauer zu werden. Im Prinzip muss man nur im Besitz eines Bierfasses sein, dass man sich von einer Brauerei so oft man will, füllen lässt.

Die heutige Situation der Hausbrauer

Der bayerische Hausbrauerverband zählte 1991 ca. 18.000 noch aktive Alt- und Neubrauer, die allen Widrigkeiten des modernen Steuer- und Paragraphendschungels zum Trotz ihr traditionelles Braurecht auch weiterhin betrieben. In den letzten Jahrzehnten ist aber die Zahl der Alt- und Neubrauer stark zurückgegangen. Die meisten besitzen zwar noch ihre Braurechte, aber nutzen sie schon längst nicht mehr. Hierfür gibt es verschiedene Ursachen. Die letzten Kommunbrauhäuser wurden fast ausnahmelos in den ersten Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg geschlossen, so dass die Hausbrauer auf die ortsansässigen, kleinen Brauereien ausweichen mussten, die aber ihrerseits im Zuge des Brauereisterbens ebenfalls immer weniger wurden.

Heutzutage sind zum Bezug von Hausbräu keine besondere Rechte mehr erforderlich. Wohl deswegen ist der Bayerische Hausbrauerverband in Staffelstein im Bayerischen Bauernverband Lichtenfels aufgegangen.

Hausbräu wird heute in der örtlichen Brauerei gebraut. Es wird beim Bierfassen als Jungbier in eigenen Fässern abgeholt und zu Hause im Keller oder an einem anderen kühlen Ort zum Reifen aufgestellt. Die ungesteuerte Nachgärung und eine Vielzahl von Hausrezepten sorgen für ein breites Spektrum von Geschmacksvarianten eines ursprünglich gleichen Bieres.

Die Tradition des Hausbrauerfassens wird in Höchstadt von beiden ortsansässigen Brauereien immer noch gepflegt:

Brauhaus Höchstadt: jeden Mittwoch ab 7 Uhr für Neubrauer
am letzten Donnerstag im Monat für Altbrauer
Blauer Löwe: jeden Dienstag ab 9 Uhr










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