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Zunftordnung der Büttner und Brauer

Zunftordnung Peter Philipp von Dernbach, Bischof von Bamberg und Würzburg, vom 23. September 1675 für Stadt und Ämter Höchstadt, Oberhöchstadt, Wachenroth und Scheinfeld.
Pergament, 29 Artikel
Patron Kilian
Zusammenkünfte Kilian, 8. Juli, Oktav von Fronleichnam, alle Quartaltage
Lehrzeit 14 Tage Probezeit
3 Jahre Lehrzeit bei einem Meister
Wanderzeit 2 Jahre außerhalb des Hochstifts Bamberg. Nach Rückkehr noch ein Jahr bei einem Meister in der Stadt oder im Amt Höchstadt gesellenweis arbeiten.
Meisterstück Es ist vor der Verehelichung zu fertigen:
2 eichene Fässer, jedes 8 Eimer fassend, so, dass beide Böden eines jeden Fasses in einem Zirkel geschnitten und im Drittel aufgeschlagen sind, eine gedübelte Bierkufe, 14 Eimer fassend.
Bevor diese Stücke begonnen werden, sollen die Viemeister das Holz und die Reifen besichtigen. Innerhalb 4 Wochen müssen die Stücke gefertigt sein. Auf der Bierkufe sind zwei Tafeln anzuschlagen, um zu sehen, ob sie recht gedübelt sind oder nicht.
Meister 1675 in Höchstadt Viemeister:
Hans Georg Beyer
Konrad Kellermann
Eberhard Dormann
Georg Egenhöfer
Stadtmeister Hans Schmidt
Cuntz Hofmann
Hans Kayser
Martin Mayer
Hans Paulus Schmidt
Hans Gehr
Johann Reißer, Ratsbürger
Ab 1832 haben sich Büttner und Bierbrauer vereinigt.
Als Bierbrauermeister werden in den Pfarrmatrikeln genannt:
1664 ein Mayer Wolfgang, 1674 ein Gehring (Gehr) Konrad und ein Kellermann Konrad
Quelle: „Aus der Geschichte der Stadt Höchstadt a.d.Aisch
Von Anton Wölker, Sebastian Schmidt, Wolfgang Epple